Infos für SchülerInnen zum Bildungsstreik am 9. Juni

Hier findest du Infos zum genaueren Ablauf der Demo am 9. Juni, ein Entschuldigungsmuster für das Vernbleiben vom Unterricht am 9. Juni 2010, die Demoroute, rechtliche Informationen und vieles mehr...

Entschuldigungsmuster für das Vernbleiben vom Unterricht am 9. Juni

» Download als PDF-Dokument: Entschuldigung-2010.pdf


Ablauf der Demo am 9. Juni

Die Demo beginnt bereits um 9:30 Uhr auf dem Prinzipalmarkt in Münsters Innenstadt. Dort findet dann eine Auftaktkundgebung statt, bis der Demozug sich um 10:00 Uhr so langsam in Bewegung setzt. Die SchülerInnen gehen nicht direkt zum Prinzipalmarkt, sondern begeben sich erst zu ihren Schulen und starten von dort aus gemeinsam. Die Sternmärsche der Schulen werden hier demnächst veröffentlicht.

Sternmärsche der Schulen

Hier sind die Routen der Sternmärsche angegeben.

Route 1: Startpunkt am Schillergymnasium
Die SchülerInnen starten am Schillergymnasium und begeben sich dann gemeinsam zur Realschule im Kreuzviertel. Dort stößt das Pascalgymnasium hinzu und es begeben sich alle gemeinsam weiter zum Ratsgymnasium. Nachdem das Rats abgeholt wurde, geht die Route weiter zum Schlaungymnasium und dann schließlich zum Prinzipalmarkt.

Route 2: Startpunkt am Pascalgymnasium
Die SchülerInnen begeben sich, wie bereits oben beschrieben zur Realschule im Kreuzviertel.

Route 3: Startpunkt an der Karl-Wagenfeld-Realschule
Karl-Wagenfeld-Realschule -> Hittorf -> am Geist vorbei -> Marienschule -> Paulinum -> Paul-Gerhardt-Realschule -> Prinzipalmarkt

Route 4: Startpunkt am Annette-Gymnasium
Annette -> Marienschule (dort wartet man auf Route 3) -> Paulinum -> Paul-Gerhardt-Realschule -> Prinzipalmarkt

Route 5: Startpunkt an der Fürstin-von-Galitzin-Realschule
FvG -> Albert Schweizer -> Anne Frank -> Fürstenberg -> Hauptbahnhof (ca. 9:00 Uhr) -> Prinzipalmarkt

Route 6: Gesamtschule Saerbeck
Die SchülerInnen der Gesamtschule Saerbeck kommen um 9:30 Uhr am Hauptbahnhof Münster an. Vom HBF geht es dann zum Prinzipalmarkt.


Rechtslage - "Ist das Demonstrieren während der Schulzeit nicht verboten?!"

Das Demonstrieren während der Schulzeit stellt eine rechtliche Grauzone dar. Offensichtlich stehen Schulpflicht und Demonstrationsrecht, welches in Artikel 8 des Grundgesetzes garantiert ist, in einem Spannungsverhältnis. Auch wenn manche es behaupten: Die Rechtslage ist nicht eindeutig!

Die letzten Streiks haben gezeigt, dass viele LehrerInnen und SchulleiterInnen einsichtig waren und die Fehlstunden nicht auf‘s Zeugnis kamen. Schulrechts- und VerfassungsrechtsexpertInnen widersprechen sich übrigens gegenseitig, wenn es um Schulstreiks geht und Gerichtsurteile hat es bisher nie gegeben,
weil – und das lässt sich jedenfalls schon mal festhalten – sich Streikende und Schulleitung/Schulverwaltung seit Bestehen der BRD immer geeinigt haben, bevor es ans Gericht ging. Und da die Rechtslage unklar ist, wird den Schulleitungen wohl auch in vielen Kommentaren empfohlen, nicht vorschnell zu handeln, vorsichtig zu reagieren, an die Einsicht der Beteiligten zu appellieren oder Rat bei vorgesetzten Behörden einzuholen.

Weitere Infos dazu gibt‘s auf der Website der LandesschülerInnenvertretung (LSV) NRW:

» http://www.lsvnrw.de/bsven/tipps_und_tricks/schulstreiks_sind_die_nicht_illegal/

 


Tipps zur Mobilisierung der eigenen Schule

Im Vorfeld des Bildungsstreiks ist es entscheidend, das alle davon Wind bekommen. Hierfür gibt es zahlreiche Vorgehensweisen.

  • Der erste und einfachste Schritt: Erzähl jedem vom Bildungsstreik. Erkläre, warum wir streiken wollen, und fordere Leute zum Mitmachen auf. Überzeuge Unentschlossene durch die Beweggründe: Kopfnoten, Turboabitur, zu große Klassen... Da man uns bisher nicht zugehört hat, müssen wir laut werden.
    Ladet Leute in unsere SchülerVZ-Gruppe ein!
  • Geht vor den Stunden in die Klassen und malt Tafelbilder, die die Missstände verdeutlichen. Schreibt den Link zu unserer Website dazu. Mit Kreide etwas auf den Schulhof zu malen, kann auch nie schaden ;)
  • Verteilt die Flyer, legt sie aus. (meldet euch bei den AnsprechpartnerInnen eurer Schule oder hier
  • Verteilt den LehrerInnenbrief: Download
  • Viele Lehrende unterstützen den Bildungsstreik, denn unsere Anliegen sind zu großen Teilen auch ihre. Das dürfen sie jedoch meist nicht öffentlich sagen, dennoch könnt ihr sie sensibilisieren. Überlegt euch, welche Lehrkräfte das sein könnten und sprecht sie an. Verwickelt sie in Gespräche über die Situation im Bildungssystem. In den allermeisten Fällen werden sie eurer Kritik zustimmen. Fragt, wie man das wohl ändern könnte und kommt dann auf den Streik zu sprechen, ohne euch direkt als OrganisatorInnen zu outen. Sagt zum Beispiel sowas wie: "zu dem Thema gibt es ja demnächst auch einen bundesweiten  Bildungsstreik..."
    An der Reaktion der LehrerInnen kann man dann schon viel erkennen. Wenn sie auf unserer Seite sind, unterhaltet euch einfach ein wenig mit ihnen über den Streik und weist sie daraufhin, wie viel sie durch einen dezenten Hinweis im Unterricht bewirken können. Macht es ihnen einfach: Einer Lehrkraft, die vor einem Bildungsstreiktafelbild steht, fällt es leichter zu sagen, das ist eine gute Sache, geht mal auf die Website, als wenn es von ihr ausgehen muss.
  • Die SchülerInnenvertretung
    Wenn die SV den Bildungsstreik mitträgt, macht das die ganze Sache wesentlich einfacher. Sprecht deshalb mit einigen SV-Leuten, am besten dem/der SchulsprecherIn, über den Streik. Betont dabei immer die Ziele und fragt was sie davon halten. (Weist darauf hin, dass die LandesschülerInnenvertretung streiken für legitim hält, "Schulstreiks - sind die nicht illegal?", »LSV NRW) Wenn sie mitmachen tragt die Idee in den SchülerInnenrat. Nun habt ihr viele Möglichkeiten: Ihr könnt eine Vollversammlung aller SchülerInnen einberufen, auf der ihr den Streik beschließt ("Wie mache ich einen Streik", »LSV NRW), die KlassensprecherInnen in den Klassen berichten lassen, Durchsagen machen etc.
  • Tut euch mit anderen zusammen und bildet Orga-Gruppen. Zusammen könnt ihr mehr erreichen. Besonders wenn die SV nicht auf eurer Seite ist braucht es viele Menschen um am 9. Juni 2010 dafür zu sorgen, dass möglichst alle in die Stadt ziehen.

Bringt den Bildungsstreik ins Gespräch. Das wichtigste ist, dass alle SchülerInnen informiert werden!

 


Last-Minute-Mobilisierung am Tag der Demo

Ihr solltet bereits vor Schulbeginn auf eurem Schulhof/vor den Eingangstüren stehen und sagen, dass heute gestreikt wird. Sagt den SchülerInnen, sie sollen am besten auf dem Schulhof stehen bleiben, da heute alle gemeinsam zur Demo gehen. Verteilt die Flyer mit dem Aufruf zum Streik. Malt "Heute Schulstreik" o.ä. mit Kreide auf den Schulhof und habt Transparente dabei.

Falls doch welche in die Schule gehen, solltet ihr euch in zwei Gruppen einteilen:
Die eine geht nach Schulbeginn durch die Klassen, erklärt kurz was los ist und fordert die SchülerInnen auf, sich am Streik zu beteiligen. Da viele LehrerInnen die Anliegen des Streiks verstehen und selbst unter dem Zustand des Bildungssystems leiden, werden die meisten nichts dagegen sagen. Falls doch, beruft euch auf das im Artikel 8 des Grundgesetzes garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit (anders ausgedrückt: Demonstrationsrecht), dass nach der Auffassung vieler VerfassungsrechtlerInnen nicht durch die Schulpflicht eingeschränkt werden kann, sofern es höhere Beweggründe für die Demo gibt.

Falls ihr eingeschlossen werdet, habt ihr das Recht euch, durch was auch immer, aus dem Raum zu befreien, denn das ist Freiheitsberaubung und strafbar!

Die andere Gruppe sollte währenddessen auf dem Schulhof für Unterhaltung sorgen. Wir werden dafür Megafone ausleihen, die wir an die jeweiligen AnsprechpartnerInnen verteilen. Sagt den anderen, warum heute gestreikt wird, haltet einen Kurzvortrag zum Bildungsstreik. Am besten ist es natürlich, wenn alle schon vorher Bescheid wissen. Sorgt für Musik (mit Getthoblaster oder Auto).

Wenn ihr alle zusammen habt, könnt ihr euch geschlossen auf den Weg machen und zum Demotreffpunkt am Prinzipalmarkt gehen. Ihr solltet ungefähr um 10 Uhr dort eintreffen! Die Schulen, die zum Demotreffpunkt laufen können, sollten andere Schulen, die auf dem Weg liegen, abholen. Die andere Schule kann, sofern sie noch gar nicht mobilisiert ist, "gestürmt" werden. Geht wieder in die Klassen, sagt was los ist und fordert alle dazu auf, mitzukommen. Wenn man das zu 500 macht, geht's ab ;) Die gleiche Prozedur wie bei der eigenen Schule: eine Gruppe bietet Unterhaltung und die andere mobilisiert die SchülerInnen.

Die Schulen, die zu weit weg sind, um zu laufen, sollten mit dem Bus/Bahn und Fahrrad fahren. Dabei aber darauf achten, dass ihr zusammenbleibt - besser für die Stimmung!


Kommentare

Kommentar von frank | 08.06.2010 07:43 Uhr

geil, endlich wieder marschieren. höchstens in der armee war uns deutschen das nach dem krieg erlaubt. hoffentlich kommen auch massen für unsere neue bewegung, auf die jungend kommt es an!

Kommentar von lustich | 08.06.2010 14:13 Uhr

ja, ist schon wirklich amüsant, sich über das Wort Sternmärsche lustig zu machen...

Kommentar von Wildschwein | 08.06.2010 21:41 Uhr

Bzgl. der Rechtslage: Die Aussage, dass es keine Rechtsprechung zum Thema gebe, ist so nicht richtig. Tatsächlich hat sich das Verwaltungsgericht Hannover im Jahr 1991 mit dem Problem "Versammlungsfreiheit vs. Schulpflicht" beschäftigt (NJW 1991, 1000 ff.). Die entscheidende Passage des Urteils, bei dem es darum ging, dass ein Schüler Unterrichtsbefreiung zur Teilnahme an einer Demonstration gegen den Golfkrieg beantragt hatte, lautet:
"Der Anspruch des Ast. auf Beurlaubung vom Unterricht zur Teilnahme an der Demonstration am 25. 1.
1991 beruht auf dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG. Da der Ast. volljährig ist, war
für den Antrag auf Beurlaubung keine entsprechende Erklärung der einen minderjährigen Schüler gesetzlich
vertretenden Eltern erforderlich.
Obwohl die Versammlungsfreiheit als Recht des Bürgers, am politischen Meinungs- und
Willensbildungsprozeß teilzunehmen, zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen
Gemeinwesens gehört (BVerfGE 69, 315 (342 ff.) = NJW 1985, 2395) und daher einen hohen Rang
einnimmt, ist dieses Recht nicht uneingeschränkt gewährleistet. Soweit Schüler einen entsprechenden
Anspruch während der Schulzeit geltend machen, kann es mit der Pflicht zum Schulbesuch kollidieren.
Diese in § 42 II NdsSchulG konkretisierte Verpflichtung beruht auf Art. 7 I GG. Verpflichtet zur Teilnahme
am Schulunterricht sind nicht nur die Schüler, die nach § 48 NdsSchulG schulpflichtig sind, sondern
aufgrund des zwischen dem Schüler und der Schule bestehenden Schulverhältnisses auch die - wie der Ast.
- volljährigen Schüler, die die Schule freiwillig besuchen; § 42 I NdsSchulG stellt ausdrücklich klar, daß
sich die Rechte und Pflichten des Schülers in der Schule nach den Grundsätzen des Anstaltsrechts
bestimmen (vgl. Seyderhelm-Nagel, NdsSchulG, § 42 Rdnr. 5).
Die Kollision zwischen den Rechtspositionen aus Art. 8 GG und 7 I GG ist nicht generell dadurch zu lösen,
daß einer Position Vorrang eingeräumt wird. Vielmehr zwingt die Kollisionslage zu einer
Rechtsgüterabwägung im Sinne praktischer Konkordanz (Berkemann, in: Nevermann-Richter, Rechte der
Lehrer, Rechte der Schüler, Rechte der Eltern, S. 102 (118 m. krit. Anm. zum KMK-Beschluß v. 25. 5.
1973); Heckel-Avenarius, Schulrechtskunde, 6. Aufl., S. 376 f.; Stein-Roell, Hdb. d. SchulR, S. 217; grds.
für den Vorrang der Pflicht zur Teilnahme am Unterricht Niehues, Schul- und PrüfungsR, 2. Aufl., Rdnrn.
237 f.). Allein eine derartige Einzelfallbetrachtung wird dem hohen Rang gerecht, den das Grundgesetz
dem Recht auf Demonstrationsfreiheit einräumt, und berücksichtigt, daß die von der Schule geschuldete
Erziehung zum mündigen Staatsbürger auch die Gestattung zu politischer Betätigung in angemessenem
Rahmen einschließt; sie verhindert andererseits jedoch auch, daß der Ablauf des Unterrichts zur Disposition
demonstrationsfreudiger Schüler gestellt wird (Heckel-Avenarius, S. 376 f.).
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist die Abwägungsentscheidung zugunsten des Ast., d. h. eines
Anspruchs auf Beurlaubung vom Schulbesuch zu treffen. Wesentlicher Abwägungsgesichtspunkt ist in
diesem Zusammenhang das mit der kollektiven Meinungsäußerung verbundene Anliegen, nämlich der
Wiederherstellung des Friedens. Zwar besteht die grundgesetzliche Gewährleistung des Art. 8 GG
grundsätzlich unabhängig von dem mit der kollektiven Meinungsäußerung verbundenen Anliegen. Das
Anliegen und damit einhergehend seine Schutzwürdigkeit gewinnt jedoch um so eher an Bedeutung, als für
der Wertentscheidung des Grundgesetzes entsprechende Ziele geworben werden soll. Dieses Ziel steht hier
außer Frage (Art. 1 I und II, 24 II GG). Zudem entspricht das Anliegen nach seinem Inhalt, wie oben
beschrieben, dem Bildungsauftrag der Schule nach § 2 I NdsSchulG, wobei § 2 II NdsSchulG ausdrücklich
fordert, daß die Schule den Schülern auch den formalen Rahmen - Erfahrungsraum und Gestaltungsfreiheit
- zur Erfüllung des Bildungsauftrags bieten soll; hierzu kann unter den oben genannten Voraussetzungen
auch die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Demonstration gehören.
Demgegenüber hält sich der Unterrichtsausfall bei der Teilnahme des Ast. an der Demonstration in einem
vergleichsweise geringen zeitlichen Rahmen von etwa 1-2 Stunden, da die Demonstration erst um 12 Uhr
beginnen und auch nur durch den Stadtteil M. führen soll. Sollte der Ast. weiter zum Schulbesuch am
Freitagnachmittag verpflichtet sein, könnte er also durchaus noch anschließend am Schulunterricht
teilnehmen. Der Ag. hat schließlich auch nicht vorgetragen, daß die Versäumnis des Schulunterrichts für
diesen Zeitraum für den Ast. aus schulisch-pädagogischen Gründen nicht zu akzeptieren ist.
Die Kammer verkennt nicht, daß insbesondere von Beginn des Krieges am Persischen Golf an in der
Innenstadt von Hannover zahlreiche Demonstrationen auch und insbesondere unter Beteiligung von
Schülern auch während der Schulzeit stattgefunden haben. Dementsprechend haben auch zumindest die
älteren Schüler des M.-Gymnasiums Gelegenheit zur kollektiven Meinungsäußerung zu diesem zweifellos
wichtigen Anliegen gehabt und diese Gelegenheit möglicherweise auch wahrgenommen. Dieser Umstand
steht dem Anspruch des Ast. jedoch nicht entgegen, denn auch insoweit schutzwürdiges Ziel der
Veranstalter der Demonstration ist es gerade, als Schüler des M.-Gymnasiums und nicht als nicht weiter
identifizierbare Einzelperson für ihr Anliegen in ihrem Stadtteil zu werben."


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